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   OLG Brandenburg, 06.04.2016 - 7 U 119/14   

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https://dejure.org/2016,14379
OLG Brandenburg, 06.04.2016 - 7 U 119/14 (https://dejure.org/2016,14379)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.04.2016 - 7 U 119/14 (https://dejure.org/2016,14379)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. April 2016 - 7 U 119/14 (https://dejure.org/2016,14379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Sicherungsabrede bei Abtretung einer Arbeitnehmerdirektversicherung; Ansprüche des Drittbegünstigten bei unberechtigtem Forderungseinzug

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 816 Abs. 2
    Anspruch des Bezugsberechtigten (Arbeitnehmer) bei Auszahlung der Versicherungssumme an Sicherungszessionar des VN (Arbeitgeber)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Sicherungsabrede bei Abtretung einer Arbeitnehmerdirektversicherung; Ansprüche des Drittbegünstigten bei unberechtigtem Forderungseinzug

  • rechtsportal.de

    BGB § 816 Abs. 2
    Umfang der Sicherungsabrede bei Abtretung einer Arbeitnehmerdirektversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1456
  • VersR 2016, 1171
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 237/07

    Nachträgliche Genehmigungsfähigkeit einer vor Insolvenzeröffnung vom Schuldner an

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2016 - 7 U 119/14
    Dass eine solche nachträgliche Genehmigung erfolgen kann, ist nach der Rechtsprechung und überwiegender Auffassung in der Lehre anerkannt (BGH a.a.O; BGH v. 15.01.2009, IX ZR 237/07 Rn. 14 NJW-RR 2009, 705 ; von NomosK-BGB/v. Sachsen Gessaphe, 2. Aufl. 2012, § 816 Rn. 39).
  • BGH, 10.05.2006 - II ZR 209/04

    Konkludente Erteilung der Zustimmung zu einem Treuhandvertrag über einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2016 - 7 U 119/14
    Der Empfänger muss es wirklich als Ausdruck des Zustimmungswillens verstanden haben (s. m. N. Staudinger/Gursky, 2014, § 182 BGB Rn. 10; BGH v. 10.05.2006 II ZR 209/04 NJW-RR 2006, 1414 betr. Zustimmung zu Treuhandvertrag).
  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 211/85

    Ansprüche des Kontoinhabers nach Auszahlung des Guthabens aufgrund eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2016 - 7 U 119/14
    c) In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass die Zahlung an den Scheinzessionar, den der Leistende als Gläubiger angesehen hat, zu einem Anspruch aus § 816 Abs. 2 BGB führen kann (BGH v. 05.05.1986 VII ZR 211/85 NJW 1986, 2430 ; Jauernig/Stadler, 15. Aufl. 2014, § 816 BGB Rn. 15).
  • OLG Hamm, 16.11.2017 - 6 U 58/17

    Auslegung der Bezugsberechtigung aus einer Risikolebensversicherung zu Gunsten

    Der Empfänger muss es wirklich als Ausdruck des Zustimmungswillens verstanden haben (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 06.04.2016, 7 U 119/14 Rdnr. 39 f, -juris-).
  • OLG Köln, 28.08.2020 - 20 U 63/19

    Rückabwicklung von fondsgebundenen Lebensversicherungen; Wirksamkeit einer

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Versicherungsnehmer, der zugleich Versicherungsmakler ist, über die Einzelheiten des Widerspruchsrechts (hier insbesondere die erforderliche Schriftform) unterrichtet war (vgl. BGH, VersR 2016, 1171).
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